Scheibentönung & Folierung Hürth & NRW.

Mehr Privatsphäre, UV- und Hitzeschutz: Wir tönen und folieren Ihre Scheiben sauber, blasenfrei und StVZO-konform — mit ABE-zertifizierten Folien und bis zu 10 Jahren Herstellergarantie.

Ist Scheibentönung in Deutschland erlaubt?

Ja, mit Einschränkungen: Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben dürfen nicht getönt werden (Ausnahme: ein schmaler Blendstreifen oben an der Frontscheibe), hintere Seitenscheiben und Heckscheibe dürfen dagegen frei getönt werden. Voraussetzung ist immer eine ABE oder ein Teilegutachten nach § 22 StVZO — die stellen wir bei jeder Folierung direkt mit aus.

2–4 Std. Dauer der Folierung je nach Umfang StVZO-konform nur ABE-zertifizierte Folien, Nachweis inklusive bis 99 % UV Schutz vor UV-Strahlung und Hitze 20–35 % empfohlene Lichtdurchlässigkeit hinten

Warum eine Folierung mehr ist als Optik

Eine Scheibentönung ist heute in erster Linie eine technische Folie mit konkreten Funktionen — Hitzeschutz, UV-Schutz und Sichtschutz kommen vor der Optik. Wir verarbeiten ausschließlich ABE-zertifizierte Folien namhafter Hersteller, deren Materialeigenschaften unabhängig geprüft und dokumentiert sind. Für jeden Auftrag erhalten Sie die passende ABE bzw. das Teilegutachten direkt für Ihre Fahrzeugpapiere — Pflichtnachweis nach § 40 StVZO.

Welche Lichtdurchlässigkeit (VLT) für Ihr Fahrzeug sinnvoll ist, hängt vom Einsatzzweck ab — Sichtschutz, Hitzereduktion, Familien- oder Show-Car. Die gängigen Stufen und ihre typischen Einsatzbereiche finden Sie weiter unten in der VLT-Tabelle.

Scheibentönung mit ABE-zertifizierter Folie — Hitzeschutz, UV-Schutz und Sichtschutz in einem

Was wir für Ihre Folierung brauchen — und was Sie davon haben

Was eine fachgerechte Folierung ausmacht — und warum sich der Aufwand für saubere Arbeit lohnt:

  • ABE-Nachweis inklusive

    Jede Folie hat eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten — wir händigen Ihnen das Dokument direkt aus, Pflicht für die Fahrzeugpapiere.

  • Blasenfrei & randlos

    Folienschnitt auf Kontur, Verklebung mit Rakel und Wärme — ohne Lufteinschlüsse, ohne Falten, ohne sichtbare Kanten.

  • Aushärtezeit 3–7 Tage

    In dieser Zeit die Scheiben nicht herunterfahren und nicht reinigen — danach ist die Folie voll belastbar und pflegeleicht.

  • Bis 10 Jahre Herstellergarantie

    Auf Farbstabilität, Blasenbildung und Ablösung — je nach Folie und Einsatzzweck. Hochwertige Materialien, dokumentierte Garantie.

So läuft Ihre Folierung ab

Von der Beratung bis zur ausgehändigten ABE: So folieren wir Ihre Scheiben in Hürth — sauber, blasenfrei und rechtssicher.

  1. Beratung & Folienauswahl

    Wir klären Ihren Zweck — Sicht-, UV- oder Hitzeschutz — und wählen gemeinsam den passenden Tönungsgrad und eine ABE-zertifizierte Folie.

  2. Scheiben reinigen & vorbereiten

    Die Scheiben werden gründlich gereinigt und entfettet; jedes Staubkorn unter der Folie wäre später sichtbar, deshalb arbeiten wir in sauberer Umgebung.

  3. Folie zuschneiden

    Die Folie wird passgenau auf die Kontur jeder einzelnen Scheibe zugeschnitten — für einen randlosen, werksähnlichen Sitz.

  4. Blasenfrei verkleben

    Wir bringen die Folie mit Rakel und Wärme ein und arbeiten eingeschlossenes Wasser und Luft vollständig heraus — ohne Blasen, ohne Falten.

  5. Aushärten & Nachweise

    Nach 3–7 Tagen Trocknung ist die Folie voll belastbar. Sie erhalten die ABE bzw. das Teilegutachten direkt für Ihre Fahrzeugpapiere.

Was ist in Deutschland erlaubt?

Die rechtliche Grundlage für Scheibentönungen liefert § 40 StVZO in Verbindung mit der EG-Richtlinie 92/22/EWG. Vereinfacht gesagt: Die Windschutzscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben dürfen nicht foliert werden – Ausnahme ist ein schmaler Blendstreifen oben an der Frontscheibe. Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe können dagegen frei getönt werden, vorausgesetzt es sind zwei Außenspiegel verbaut. Für jede aufgebrachte Folie ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Teilegutachten Pflicht – das Dokument gehört zwingend zu den Fahrzeugpapieren. Wir verarbeiten ausschließlich ABE-zertifizierte Folien und händigen Ihnen die passenden Nachweise nach der Verklebung in Hürth direkt aus.

Folierte hintere Seitenscheibe und Heckscheibe eines Fahrzeugs — in Deutschland erlaubter Tönungsbereich nach § 40 StVZO

Was darf man tönen? VLT-Werte nach StVZO

Der Tönungsgrad einer Folie wird über die Lichtdurchlässigkeit angegeben – kurz VLT (Visible Light Transmission). Der Prozentwert beschreibt, wie viel Tageslicht die Scheibe noch durchlässt: Je niedriger der Wert, desto dunkler die Scheibe und desto stärker der Sicht- und Hitzeschutz.

Für die meisten Fahrzeuge in Hürth, Köln und dem Rheinland empfehlen wir 20 bis 35 Prozent Lichtdurchlässigkeit an Heckscheibe und hinteren Seitenscheiben – das ist der beste Kompromiss aus Sichtschutz, Hitzereduktion und einer noch guten Sicht von innen nach außen bei Dämmerung.

Wichtig: Jede in Deutschland verklebte Folie benötigt eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Teilegutachten, das zu den Fahrzeugpapieren gehört. Ohne Nachweis gilt die Tönung als nicht zugelassen – im schlimmsten Fall droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Mehr Details zu VLT, ABE-Pflicht und Blendstreifen finden Sie in unserem Magazin-Artikel: Scheibentönung: Wie viel Prozent sind erlaubt?

Lichtdurchlässigkeit Charakter Typischer Einsatz
70 %Leichte Tönung, kaum sichtbarUV-Schutz, dezenter Look
50 %Mittlere Tönung, von außen erkennbarFamilienfahrzeuge, Hitzeschutz
35 %Deutliche Tönung, eingeschränkte Sicht ins InnereSUVs, Vans, Sichtschutz hinten
20 %Stark abgedunkelt, Insassen kaum sichtbarPremium-Optik, Privatsphäre
5 %Nahezu lichtundurchlässig ("Limo-Black")Maximale Verdunkelung, Show-Cars

Das sagen unsere Kundinnen & Kunden

5,0 von 5 — 162 Google-Bewertungen

Scheiben tönen lassen – sauber & rechtssicher

Ob Sonnenschutz, Privatsphäre oder Optik: Wir beraten Sie zur passenden Folie und tönen Ihre Scheiben fachgerecht mit ABE-zertifizierten Folien. Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin oder fragen Sie unverbindlich eine Beratung an.

Häufige Fragen zur Scheibentönung

Wie viel Prozent darf man Scheiben tönen?

Entscheidend ist die Scheibe: Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben dürfen in Deutschland nicht getönt werden (Ausnahme: schmaler Blendstreifen oben an der Frontscheibe). Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe dürfen dagegen frei getönt werden — bis hin zu nahezu 0 % Lichtdurchlässigkeit —, sofern zwei Außenspiegel verbaut sind. Angegeben wird der Grad als Lichtdurchlässigkeit (VLT): je niedriger der Prozentwert, desto dunkler. Die Sichtfeld-Anforderungen an die Verglasung sind in § 40 StVZO geregelt; Voraussetzung für jede Folie ist immer eine ABE oder ein Teilegutachten nach § 22 StVZO (Bauartgenehmigung).

Wie dunkel dürfen die Scheiben sein?

Der Tönungsgrad der Folie gibt vor, wie viel Licht ins Fahrzeuginnere fällt. Je niedriger der Wert der Lichtdurchlässigkeit, desto höher der Grad der Verdunkelung und des Sichtschutzes. Ab der B-Säule darf die Lichtdurchlässigkeit bis zu 0 Prozent betragen.

Was bringen getönte Scheiben?

Getönte Autoscheiben sehen edel aus und bieten Schutz vor Hitze und UV-Strahlen. Normal getöntes Grünglas lässt etwa 70 Prozent der Wärme ins Fahrzeuginnere. Tönungsfolien reduzieren die Wärmeentwicklung im Innenraum spürbar und schützen vor UV-Strahlung.

Sind Blendstreifen erlaubt?

Blendstreifen an der Windschutzscheibe dürfen in Deutschland genehmigungsfrei angebracht werden, wenn die gesetzlichen Einschränkungen beachtet werden. Der Streifen darf das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen und muss oberhalb der Scheibenwischerzone liegen — die Grenzen für das Sichtfeld zieht § 40 StVZO.

Sind getönte Scheiben ein Sonnenschutz?

Ja. Hochwertige Tönungsfolien können bis zu 95 Prozent der Sonnenstrahlen abblocken und schützen so Insassen und Interieur vor UV-Strahlung und Wärme. Das ist deutlich wirksamer als herkömmliche Sonnenschutzvorrichtungen.

Brauche ich für eine Tönungsfolie eine ABE oder ein Teilegutachten?

Ja. In Deutschland benötigt jede Tönungsfolie eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten nach § 22 StVZO — sonst fehlt beim Tüv-Termin der Nachweis, und die Folie muss rückstandsfrei wieder entfernt werden. Sie erhalten die ABE bzw. das Teilegutachten direkt für Ihre Fahrzeugpapiere; der ADAC rät ausdrücklich, nur Folien mit gültigem ABE-Nachweis zu verbauen und die Belehrung im Schein zu vermerken.