Autoglas-Kosten & Teilkasko in Hürth & NRW: Was zahle ich wirklich?

Steinschlag, Riss oder Glasbruch — die gute Nachricht: Mit Teil- oder Vollkasko ist die Reparatur in der Regel kostenlos, beim Austausch zahlen Sie meist nur Ihre Selbstbeteiligung. Ohne Verlust des Schadenfreiheitsrabatts, mit freier Werkstattwahl und Direktabrechnung. Wir zeigen Ihnen transparent, womit Sie rechnen müssen.

ab 0 € Steinschlag-Reparatur i. d. R. über die Teilkasko SB meist ~150 € übliche Selbstbeteiligung beim Austausch kein SFR-Verlust Glasschaden stuft die Kasko nicht hoch Direktabrechnung wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab

Teilkasko-Check: Was zahle ich wirklich?

Zwei kurze Fragen zu Versicherung und Schadensart — Sie sehen sofort, mit welchem Eigenanteil Sie bei Ihrem Glasschaden rechnen müssen.

Frage 1 von 2

Haben Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung?

Der Check ersetzt keine verbindliche Prüfung: Ob Reparatur oder Austausch, klären wir kostenlos vorab — Foto übers Schadenformular schicken oder Termin anfragen.

Steinschlag-Reparaturüber Ihre Teilkasko, meist ohne SB ab 0 €
ScheibenaustauschIhre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ~150 €
Abwicklung mit Versicherungkomplett durch uns inkl.
Ohne Teilkasko?faire, transparente Lösung als Selbstzahler individuelles Angebot
Ihr Anteil Reparatur meist 0 €, Austausch meist nur die SB

Kostenübersicht — transparent, ohne versteckte Posten

Ob Reparatur oder Austausch — in beiden Fällen übernehmen wir die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Sie erhalten vorab Klarheit über Ihren Anteil und zahlen selbst in der Regel nur Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Und ohne Teilkasko? Dann sind wir trotzdem für Sie da: Sie bekommen ein individuelles, transparentes Angebot — ohne versteckte Kosten.

Was übernimmt die Teilkasko bei einem Glasschaden?

Bei einem Steinschlag, einem Riss oder einem Bruch der Verglasung ist in den allermeisten Fällen Ihre Teilkaskoversicherung zuständig — nicht die Haftpflicht und nicht zwingend die Vollkasko. Da die Vollkasko die Teilkasko einschließt, sind auch Vollkasko-Versicherte automatisch abgedeckt.

Übernommen werden Glasschäden durch äußere Einwirkung — Steinschlag, Splitt, Glasbruch — inklusive der nötigen Arbeiten wie einer ADAS-Kalibrierung beim Frontscheiben-Austausch. Nicht abgedeckt sind in der Regel absichtlich herbeigeführte Schäden oder Verträge ohne Teilkasko-Baustein. Im Zweifel prüfen wir das gemeinsam mit Ihnen, bevor die Arbeit beginnt. Mehr dazu im Ratgeber Teilkasko bei Glasschaden.

Beschädigte Autoscheibe — Beispiel wie ein Glasschaden aussieht, den die Teilkasko typischerweise übernimmt

Selbstbeteiligung, Schadenfreiheitsrabatt & freie Werkstattwahl

Drei Dinge, die bei Glasschäden immer wieder für Unsicherheit sorgen — und die für Sie durchweg positiv geregelt sind:

  • Selbstbeteiligung

    Bei der Reparatur verzichten die meisten Versicherer auf die SB (0 € für Sie), beim Austausch wird meist die vereinbarte SB fällig, häufig um die 150 €. Der genaue Betrag steht in Ihrem Versicherungsschein.

  • Schadenfreiheitsrabatt bleibt

    Ein über die Teilkasko abgewickelter Glasschaden führt nicht zur Höherstufung. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt — bei Reparatur wie Austausch.

  • Freie Werkstattwahl

    Sie sind nicht an eine Partnerwerkstatt Ihrer Versicherung gebunden und entscheiden selbst, wer Ihre Scheibe versorgt. Die Abrechnung koordinieren wir trotzdem direkt mit Ihrer Versicherung.

  • Direktabrechnung

    Sie melden uns den Schaden, wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Ihrer Teilkasko und stellen die Leistung direkt in Rechnung. Sie zahlen nur Ihren tatsächlichen Anteil. Wir rechnen direkt mit allen gängigen Kfz-Versicherern ab — etwa HUK-COBURG, Allianz, AXA, VHV, R+V, DEVK, Generali oder Württembergische — unabhängig von einer möglichen Werkstattbindung.

Das sagen unsere Kundinnen & Kunden

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Glasschaden? – wir klären die Kosten

Machen Sie den Teilkasko-Check oder melden Sie Ihren Schaden direkt — wir prüfen kostenlos, ob Reparatur reicht oder ein Austausch nötig ist, nennen Ihnen Ihren Eigenanteil vorab und übernehmen die komplette Versicherungsabwicklung.

Häufige Fragen zu Kosten & Teilkasko

Was kostet eine Steinschlag-Reparatur oder ein Scheibenaustausch?

Das hängt davon ab, ob Sie kaskoversichert sind. Mit Teil- oder Vollkasko ist die Steinschlag-Reparatur in der Regel kostenlos — meist ohne Selbstbeteiligung. Beim Scheibenaustausch zahlen Sie meist nur Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung, häufig um die 150 €, den Rest übernimmt die Versicherung. Ohne Kasko erhalten Sie vorab ein individuelles, transparentes Angebot — ohne versteckte Kosten.

Zahlt die Teilkasko den Glasschaden — und was genau ist abgedeckt?

Ja. Die Teilkasko greift bei Glasschäden durch Steinschlag, Splitt, Glasbruch und ähnliche äußere Einwirkungen. Abgedeckt sind sowohl die Reparatur als auch der komplette Austausch der Scheibe inklusive der nötigen Arbeiten wie einer ADAS-Kalibrierung bei der Frontscheibe. Da die Vollkasko die Teilkasko einschließt, sind auch Vollkasko-Versicherte abgesichert. Nicht übernommen werden in der Regel absichtlich herbeigeführte Schäden oder Fälle ohne vereinbarten Teilkasko-Baustein. Die fachlichen Anforderungen an Werkstatt, Material und Kalibrierung sind über die einschlägigen DIN-Normen für den Fahrzeug-Restaurierungs-Bereich definiert — wir richten uns konsequent danach.

Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung bei einem Glasschaden?

Bei der reinen Reparatur verzichten die meisten Versicherer auf die Selbstbeteiligung — für Sie bedeutet das in der Regel 0 € Eigenanteil. Beim Austausch wird meist die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung fällig, häufig um die 150 €. Die genaue Höhe steht in Ihrem Versicherungsschein unter „Selbstbehalt" oder „SB Teilkasko". Manche Tarife bieten für Glasschäden sogar eine Selbstbeteiligung von 0 € an.

Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich einen Glasschaden melde?

Nein. Ein über die Teilkasko abgewickelter Glasschaden — Steinschlag, Riss oder Bruch — führt nicht zur Höherstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts. Das gilt für die Reparatur ebenso wie für den Austausch. „Rückstufung" betrifft die Vollkasko nach einem selbst verschuldeten Unfall, nicht Glasschäden über die Teilkasko.

Muss ich zur Partnerwerkstatt meiner Versicherung — oder habe ich freie Werkstattwahl?

Sie haben grundsätzlich freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben — Sie entscheiden selbst, wer Ihre Scheibe repariert oder austauscht. Wir koordinieren die Abrechnung trotzdem direkt mit Ihrer Versicherung. Ein kurzer Blick in Ihre Vertragsbedingungen schafft Klarheit, falls Ihr Tarif Besonderheiten vorsieht.

Was kostet der Glasschaden, wenn ich keine Teilkasko habe?

Auch als Selbstzahler sind wir für Sie da — fehlende Kasko ist kein Ausschlusskriterium. Die Kosten hängen von Schadensart, Fahrzeugmodell und Ausstattung (z. B. Sensorik, Heizfäden, Kamerahalterung) ab, weshalb wir keinen pauschalen Festpreis nennen. Sie erhalten vorab ein individuelles, transparentes Angebot — unverbindlich und ohne versteckte Kosten.

Rechnet ihr direkt mit meiner Versicherung ab?

Ja. Sie melden uns lediglich den Schaden — am einfachsten mit ein bis zwei Fotos über unser Schadenformular. Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Teilkasko, klären die Höhe der Selbstbeteiligung und stellen die Reparatur oder den Austausch direkt in Rechnung. Sie zahlen nur den Anteil, der nach Abzug der Versicherungsleistung tatsächlich bei Ihnen verbleibt.

Kostet die Einschätzung, ob repariert oder getauscht wird, etwas?

Nein. Die Prüfung, ob eine günstige Reparatur reicht oder ein Austausch nötig ist, ist bei uns kostenlos — egal ob per Foto übers Schadenformular oder vor Ort. Nutzen Sie gern auch den Teilkasko-Check oben auf dieser Seite für eine erste Orientierung.