Scheibentönung: Wie viel Prozent erlaubt? | GT Autoglas

Scheibentönung: Wie viel Prozent sind erlaubt?

Fahrzeug mit getönten hinteren Seiten- und Heckscheiben

Wie viel Prozent darf man Scheiben tönen?

Die kurze Antwort: Es kommt auf die Scheibe an. Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben dürfen in Deutschland nicht getönt werden — bis auf einen schmalen Blendstreifen oben an der Frontscheibe. Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe dürfen dagegen praktisch beliebig dunkel getönt werden, sogar bis nahezu 0 % Lichtdurchlässigkeit, sofern das Fahrzeug zwei Außenspiegel hat.

Entscheidend ist also nicht ein einzelner Prozentwert für das ganze Auto, sondern die Kombination aus Scheibe, Folie und Zulassung. Wir gehen die Regeln der Reihe nach durch.

Welche Scheiben dürfen getönt werden — und welche nicht?

Die rechtliche Grundlage liefert § 40 StVZO in Verbindung mit der EG-Richtlinie 92/22/EWG. Vereinfacht gilt:

  • Windschutzscheibe: keine flächige Tönung — erlaubt ist nur ein Blendstreifen oben, oberhalb des Wischbereichs
  • Vordere Seitenscheiben: dürfen nicht foliert werden, damit die Sicht des Fahrers uneingeschränkt bleibt
  • Hintere Seitenscheiben & Heckscheibe: frei tönbar, wenn zwei funktionsfähige Außenspiegel vorhanden sind

Der Grund für die strenge Regel vorne ist die Verkehrssicherheit: Nach hinten ersetzen die Außenspiegel die direkte Sicht, nach vorne und zur Seite muss der Fahrer dagegen frei sehen können.

Was bedeutet der Prozentwert (VLT)?

Der Tönungsgrad wird über die Lichtdurchlässigkeit angegeben — kurz VLT (Visible Light Transmission). Der Prozentwert sagt, wie viel Tageslicht die Scheibe noch durchlässt: Je niedriger der Wert, desto dunkler die Scheibe und desto stärker der Sicht- und Hitzeschutz.

LichtdurchlässigkeitCharakterTypischer Einsatz
70 %Leichte Tönung, kaum sichtbarUV-Schutz, dezenter Look
50 %Mittlere Tönung, von außen erkennbarFamilienfahrzeuge, Hitzeschutz
35 %Deutliche Tönung, eingeschränkte Sicht ins InnereSUVs, Vans, Sichtschutz hinten
20 %Stark abgedunkelt, Insassen kaum sichtbarPremium-Optik, Privatsphäre
5 %Nahezu lichtundurchlässig ("Limo-Black")Maximale Verdunkelung, Show-Cars

Für die hinteren Scheiben empfehlen wir in der Praxis 20 bis 35 % Lichtdurchlässigkeit — das ist der beste Kompromiss aus Sichtschutz, Hitzereduktion und einer noch guten Sicht von innen nach außen bei Dämmerung.

ABE, Teilegutachten und Blendstreifen — was Pflicht ist

Für jede aufgebrachte Folie ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder ein Teilegutachten Pflicht. Das Dokument gehört zwingend zu den Fahrzeugpapieren und muss bei einer Kontrolle oder der Hauptuntersuchung vorgezeigt werden können. Ohne diesen Nachweis gilt die Tönung als nicht zugelassen — im schlimmsten Fall droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Ein Blendstreifen an der Windschutzscheibe ist genehmigungsfrei erlaubt, solange er das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigt und oberhalb der Scheibenwischerzone liegt. Wir verarbeiten ausschließlich ABE-zertifizierte Folien und händigen Ihnen die passenden Nachweise nach der Verklebung direkt aus.

Was bringt eine Scheibentönung überhaupt?

Eine Tönung ist längst mehr als Optik. Hochwertige Folien bieten mehrere praktische Vorteile:

  • UV-Schutz — blockt einen Großteil der UV-Strahlung und schont Insassen und Interieur
  • Hitzeschutz — reduziert das Aufheizen des Innenraums spürbar
  • Sichtschutz — schützt Gepäck und Mitfahrer vor neugierigen Blicken
  • Splitterschutz — die Folie hält bei einem Bruch Glassplitter zusammen

Kommt es doch einmal zu einem Schaden an einer folierten Scheibe, übernehmen wir auf Wunsch auch den Scheibenaustausch inklusive Neuverklebung.

Tönung vom Profi in Hürth und ganz NRW

Nach dem Verkleben braucht die Folie rund drei bis sieben Tage, bis die eingeschlossene Restfeuchte verdunstet ist — in dieser Zeit die Scheiben nicht herunterfahren und nicht reinigen. Danach genügt ein weiches Mikrofasertuch und ein milder, alkohol- und ammoniakfreier Reiniger. Auf hochwertige Folien geben wir je nach Produkt eine Herstellergarantie von bis zu 10 Jahren.

Sie überlegen, welche Tönung zu Ihrem Fahrzeug passt? Auf unserer Seite zur Scheibentönung & Folierung finden Sie alle Details — oder Sie vereinbaren direkt einen Termin, und wir beraten Sie vor Ort in Hürth oder mobil in ganz NRW.

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Häufige Fragen

Darf man die Windschutzscheibe tönen?

Nein, eine flächige Tönung der Windschutzscheibe ist nicht zulässig. Erlaubt ist lediglich ein schmaler Blendstreifen am oberen Rand, der das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigt und oberhalb der Scheibenwischerzone liegt.

Wie viel Prozent darf man die vorderen Scheiben tönen?

Die vorderen Seitenscheiben dürfen in Deutschland gar nicht getönt werden — unabhängig vom Prozentwert. Die freie Sicht des Fahrers zur Seite muss uneingeschränkt bleiben. Nur hinten sind Tönungen erlaubt.

Wie dunkel darf man die hinteren Scheiben tönen?

Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe dürfen bis nahezu 0 % Lichtdurchlässigkeit getönt werden, sofern zwei funktionsfähige Außenspiegel vorhanden sind. In der Praxis sind 20 bis 35 % VLT ein guter Kompromiss aus Sichtschutz und Restsicht.

Was passiert ohne ABE bei einer getönten Scheibe?

Ohne ABE oder Teilegutachten gilt die Tönung als nicht zugelassen. Das kann bei der Hauptuntersuchung oder einer Kontrolle beanstandet werden und bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Deshalb verarbeiten wir ausschließlich zertifizierte Folien mit den passenden Nachweisen.